04.02.2025 • 🕑5 Min.
Seit dem 01. Januar 2025 greift in Deutschland die sogenannte E-Rechnungspflicht. Zukünftig müssen alle in Deutschland ansässigen Handwerksbetriebe E-Rechnung erstellen, empfangen und verarbeiten können. Aber was bedeutet die E-Rechnung jetzt eigentlich für das Handwerk genau, wie sehen die Übergangsfristen aus und welche Vorteile soll diese Verpflichtung bringen?
Inhaltsangabe:
Als Unternehmer aus dem Handwerk sind Sie wahrscheinlich täglich mit PDF-Rechnungen oder Papierrechnungen in Kontakt. Zumindest das erstgenannte Rechnungsformat erscheint auf den ersten Blick wie eine E-Rechnung. Der Gesetzgeber knüpft diese allerdings mit der neuen Regelung an bestimmte Anforderungen. So müssen sie in einem strukturierten digitalen Format erstellt, übermittelt und empfangen werden können, sowie der EU-Norm 16931 entsprechen. Außerdem müssen beispielsweise Buchhaltungsprogramme diese Rechnung automatisch verarbeiten können. Weder die klassische Papierrechnung noch die PDF-Rechnung erfüllen diese Anforderungen. In Zukunft müssen Sie, wenn Sie im Handwerk eine E-Rechnung verschicken, zum Beispiel auf die Haupt-Rechnungsformate ZUGFeRD oder XRechnung umsteigen.
Arbeiten Sie auch mit anderen Unternehmen zusammen? Dann stehen Sie als Handwerker in Zukunft in der Pflicht, E-Rechnungen empfangen, versenden und verarbeiten zu können. Da die Implementierung je nach Unternehmensgröße mit einer Menge Ressourcen und Aufwand verbunden ist, gewährt der Gesetzgeber sogenannte Übergangsfristen. Diese sehen wie folgt aus:
Vorteile
Herausforderungen
Sie schreiben Ihre Rechnung genauso weiter wie bisher, lediglich die Rechnungsformate müssen Sie in Zukunft zum Beispiel auf ZUGFeRD oder XRechnung umstellen. ZUGFeRD eignet sich ideal für den B2B-Bereich und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen einer E-Rechnung. XRechnung wurde hingegen für die Zusammenarbeit mit Behörden oder staatlichen Institutionen konzipiert.
Folgende Pflichtangaben (§ 14 Umsatzsteuergesetz) gehören auf eine Handwerkerrechnung:
Um die E-Rechnungspflicht umzusetzen, sollten Handwerksbetriebe aktiv werden: Schauen Sie sich zuerst an, ob Ihr bisheriges Buchhaltungsprogramm in der Lage ist, E-Rechnungen zu empfangen, zu verschicken und zu archivieren. Gegebenenfalls steht für Sie an diesem Punkt ein Wechsel zu einem anderen Software-Anbieter an.
Agenda bietet Ihnen beispielsweise zwei Software-Lösungen an: