26 Mrz 25 • 🕑6 Min.

Sicherheit bei E-Rechnungen: Was Unternehmen wissen sollten

E-Rechnungen sind eine moderne, effiziente und umweltfreundliche Alternative zur klassischen Papierrechnung. Doch wie sicher sind sie? Mit den richtigen Maßnahmen und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben besitzen E-Rechnungen mindestens eine genauso hohe Sicherheit wie Papierrechnungen – oft sogar höher.



Wie sicher sind E-Rechnungen?

Die Verwendung von E-Rechnungen hat eine ganze Reihe von Vorteilen für Unternehmer. Denn richtig umgesetzt, lässt sich damit die Effizienz steigern und so Kosten einsparen. Auf der anderen Seite bedeutet der Einsatz der E-Rechnung aber auch, dass sich die Unternehmer um die Sicherheit kümmern müssen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die übermittelten Daten sicher beim Rechnungsempfänger ankommen und geschützt sind.

Zu diesem Zweck gibt es bestimmte Sicherheitsaspekte, die für E-Rechnungen gelten und die Sie als Unternehmer kennen sollten:

Die verschiedenen Sicherheitsaspekte einer E-Rechnung

Integrität

Der Inhalt der E-Rechnung muss so geschützt werden, dass er nicht nachträglich verändert oder manipuliert werden kann.

Vertraulichkeit

Nur autorisierte Personen dürfen Zugriff auf die Rechnung und die darin enthaltenen sensiblen Daten haben.

Verfügbarkeit

Die Rechnungen müssen beispielsweise für Audits oder interne Kontrollen jederzeit verfügbar sein.

Datenschutz

Die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind zu beachten. Dies gilt ganz besonders dann, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.

E-Rechnung Sicherheit: Mit den He­raus­for­de­run­gen umgehen

Dienstleister, Freiberufler und andere Unternehmer sollten bestimmte Maßnahmen beachten, um die Sicherheit beim Versand und Empfang von E-Rechnungen zu gewährleisten:

Praxisbeispiel: Sicherheit von E-Rech­nun­gen für Dienstleister und Hand­wer­ker

Schauen wir uns nun einmal exemplarisch an, wie ein kleinerer Betrieb mit nur wenigen Mitarbeitern die Sicherheit seiner E-Rechnung gewährleisten kann. Gerade in solchen Unternehmen, in denen die Ressourcen für administrative Aufgaben be­grenzt sind, kann eine durchdachte Strategie dabei helfen, Zeit und Kosten zu sparen.

Werden elektronische Rechnungen vom Finanz­amt anerkannt?

Das Finanzamt erkennt elektronische Rechnungen in der Regel auch ohne digitale Signatur an. Voraussetzung ist natürlich, dass die E-Rechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dazu gehört insbesondere, dass das Rechnungsformat den Vor­ga­ben der Europäischen Norm EN 16931 entspricht und die Rechnung in einem der zulässigen Rechnungsformate wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt wurde.

Darüber hinaus sieht § 14 UStG in Deutschland auch vor, dass die E-Rechnung sämtliche Pflichtangaben enthält, die auch für Papierrechnungen vorgeschrieben sind unter anderem:

  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer, die eindeutig und fortlaufend ist
  • Leistungsbeschreibung mit Menge und Art der gelieferten Waren oder Dienstleistungen
  • Netto-Betrag, Steuersatz und steuerlicher Gesamtbetrag

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die elektronische Rechnung muss in einem revisionssicheren System archiviert werden. Unter­nehmen sind verpflichtet, die E-Rechnungen so zu speichern, dass sie jederzeit unverändert und vollständig reproduzierbar sind. Dies gilt sowohl für die Pflicht zur Aufbewahrung als auch für den Fall einer Betriebsprüfung.

Falls die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt werden, kann das Finanzamt die Anerkennung der E-Rechnung verweigern. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Rechnung in einem nicht zulässigen Format wie PDF ohne maschinenlesbare Daten vorliegt oder wenn Pflichtangaben fehlen.

TIPP


Prüfen Sie vor der Umstellung auf elektronische Rechnungen die Anforderungen sorgfältig und stellen Sie sicher, dass Ihr System zur Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Damit vermeiden Sie poten­zielle Probleme bei der Anerkennung durch das Finanzamt.

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