09.01.2025 •   8 Min.

Die E-Rechnungspflicht 2025 – Für wen gilt sie und worauf müssen Sie achten?

Die digitale Rechnung wird zur Pflicht. Damit ist aber weit mehr als eine PDF-Datei gemeint. Im Gegensatz zu PDF- oder Papier­rech­nun­gen ist eine E-Rechnung maschinenlesbar und ermöglicht eine automatische Verarbeitung durch Buchhaltungs- und ERP-Systeme. Sie entspricht den Standards der Europäischen Norm 16931, die sicherstellt, dass alle notwendigen Daten einheitlich und korrekt übermittelt werden.

Mit dem 01. Januar 2025 sind Sie als Unternehmer beziehungsweise Selbstständiger dazu verpflichtet, E‑Rechnungen empfangen zu können. Spätestens ab 2028 gilt die Pflicht zur E‑Rechnung dann vollumfänglich. Was bedeutet das für Sie, wie kann eine Software Ihnen beim Umgang mit E‑Rechnungen helfen und welche Vorteile stecken in dieser neuen Regelung für Sie und Ihr Business?

Warum gibt es die Pflicht zur E-Rechnung für Unternehmen?

Die Basis für die Einführung der E-Rechnung in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten ist die Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Diese Richtlinie verpflichtet öffentliche Auftraggeber in der EU seit 2019, elektronische Rechnungen anzunehmen, die den einheitlichen Standards der Europäischen Norm 16931 entsprechen. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu verbessern.

Darüber hinaus wurde die E-Rechnungs-Pflicht im Rahmen des Wachstumschancengesetzes erweitert, um auch den privaten Sektor in die Digitalisierung einzubeziehen.

Die Einführung der E-Rechnung verfolgt mehrere Ziele:

Mehr Effizienz 

Fehleranfällige Schritte – beispielweise die manuelle Dateneingabe oder die Texterkennung – fallen weg und Geschäftsprozesse werden beschleunigt.

Mehr Nachhaltigkeit

 Der Verzicht auf Papier schont Ressourcen und unterstützt die Klimaziele.

Keine Chance für Steuerbetrug 

Die Standardisierung und Digitalisierung der Rechnungsdaten erhöht die Transparenz und verringert die Möglichkeit für Manipulationen.

Umfassendere Digitalisierung 

 Unternehmen sollen durch die verpflichtende Einführung von E-Rechnungen ihre Prozesse modernisieren.

Die E-Rechnungs-Pflicht ist zudem eng mit den steuerrechtlichen Vorgaben in Deutschland verknüpft. Rechnungen müssen die Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG) erfüllen, um vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) als ordnungsgemäß anerkannt zu werden. E-Rechnungen garan­tieren durch ihre standardisierten Formate eine höhere Sicherheit und das alle notwendigen Angaben wie Steuer­sätze, Beträge und Rechnungsdaten korrekt übermittelt werden. Außerdem ist ein Meldesystem für die Umsatzsteuer geplant.

Ein weiterer zentraler Punkt sind die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Diese Grundsätze verlangen eine revi­sions­si­chere Archivierung von elektronischen Rechnungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre E-Rechnungen unveränderbar archiviert werden, jederzeit für Prüfungen verfügbar und maschinell auswertbar sind.

Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

Die E-Rechnung gilt ab 2025, so die Kurzversion. Das stimmt jedoch nur in Teilen. Die E-Rechnungspflicht wird in mehreren Stufen und Übergangsregelungen eingeführt, um Unternehmen Zeit zur Anpassung ihrer Prozesse zu geben. Diese Regelungen schaffen eine Übergangsphase, in der Unternehmen ihre Arbeits­ab­läufe modernisieren und sich mit den neuen Anforderungen vertraut machen können. Folgende Fristen gelten:

Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung sieht bei der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung großzügige Übergangsregelungen vor:

Ab 1. Januar 2025: 
Unternehmen müssen als Leistungsempfänger in der Lage sein, elektronische Rechnungen anzunehmen. Das betrifft den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) im Inland.

Bis 31. Dezember 2026:
Es ist weiterhin erlaubt, Rechnungen in Papier- oder PDF-Form als Rechnungsaussteller zu versenden. Bei PDF-Rechnungen und anderen digitalen Formaten gilt das nur, wenn der Rechnungsempfänger ausdrücklich zustimmt.

Bis 31.Dezember 2027:
Papier- und PDF-Rechnungen sind nur noch zulässig, wenn der Rechnungssteller einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro aufweist. Bei PDF-Rechnungen und anderen digitalen Formaten ist zudem die Einwilligung des Empfängers erforderlich.

Ab 1. Januar 2028:
Alle Rechnungen müssen digital ausgestellt werden. Die Nutzung von Papier- oder PDF-Rechnungen ist nicht mehr zulässig. Es gibt dann die Pflicht, ZUGFeRD oder XRechnung nicht nur empfangen zu können, sondern auch in der eigenen Rechnungsausstellung zu verwenden.

Ausnahmen von der Pflicht zur E-Rechnung 2025

Die E-Rechnungspflicht gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die Rechnungen ausstellen oder empfangen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen.

Ausnahmen von Pflicht zur E‑Rechnung:

  • Kleinbetragsrechnungen: Transaktionen mit einem Betrag unter 250 Euro fallen nicht unter die Pflicht, eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung zu verwenden. Damit könnten zum Beispiel Kleinunternehmer der Pflicht zur E-Rechnung entgehen, da diese oftmals mit kleineren Beträgen arbeiten.

  • Kleinunternehmen mit geringem Umsatz: Betriebe mit einem Jahresumsatz unter einer bestimmten Grenze (800.000 Euro) dürfen bis Ende 2027 weiterhin andere Formate für die Erstellung nutzen. Das entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht, E-Rechnungen annehmen zu können.

Die E‑Rechnung ist Pflicht für:

  • Unternehmen jeder Größe: Alle Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler müssen elektronische Rechnungen bereits ab 2025 empfangen können. 

  • Geschäftspartner im inländischen B2B-Bereich: Unternehmen, die Rechnungen an andere inländische Unternehmen senden, unterliegen der Verpflichtung.

  • Öffentliche Auftraggeber: Diese sind bereits seit mehreren Jahren verpflichtet, elektronische Rechnungen zu akzeptieren.

Die Merkmale der E‑Rechnung

Eine E-Rechnung ist ein elektronisches Dokument, das so gestaltet ist, dass es automatisch von Buchhaltungs­pro­grammen verarbeitet werden kann. Sie unterscheidet sich klar von PDF- oder Papierrechnungen, die in der Regel manuelle Bearbeitung erfordern.

Maschinenlesbarkeit 

E-Rechnungen sind in einem strukturierten Format verfasst, das eine automatische Weiterverarbeitung ermöglicht.

Standardisierung

In Europa basiert die E-Rechnung auf der Norm EN 16931, die Inhalte und technische Vorgaben einheitlich regelt.

🚨Rechnungsformate

  1. XRechnung: Die XRechnung ist ein standardisiertes, elektronisches Rechnungsformat, das in Deutsch­land insbesondere für öffentliche Auftraggeber verpflichtend ist und auf der Europäischen Norm 16931 basiert. Sie ist ein rein maschi­nenlesbares XML-Format, das keine visuelle Darstellung wie ein PDF enthält, aber alle relevanten Rechnungsdaten struk­turiert und standardisiert bereitstellt.

  2. ZUGFeRD: ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides, elek­tro­nisches Rechnungsformat, das sowohl ein maschinenlesbares XML-Datenformat als auch eine visuelle Darstellung im PDF-Format kombiniert. Mit diesem Format lassen sich Rechnungen sowohl digital verarbeiten als auch manuell prüfen.

Trotz Pflicht: Diese Vorteile bringt die E‑Rechnung

Die E-Rechnung wird zwar zur Pflicht, doch sollte sie weniger als Belastung und mehr als Chance gesehen werden. Sie bringt unter anderem diese Vorteile:

Spürbare Zeit- und Kosten­ein­spa­run­gen:

Die Umstellung auf E-Rechnungen führt zu erheblichen Einsparungen – sowohl beim zeitlichen Aufwand als auch bei den Kosten. Auto­ma­ti­sierte Prozesse ersetzen manuelle Tätig­kei­ten wie das Eintippen von Rech­nungs­daten oder das Sortieren von Be­le­gen. Sie profitieren von kürzeren Be­arbei­tungs­zeiten, da Rechnungen schnel­­ler ver­ar­bei­tet und ge­neh­migt werden können. Zudem ent­fallen Kosten für Druck, Versand und La­ge­rung physischer Rech­nun­gen.

Verbesserte Pro­zess­­­qua­lität und Nach­hal­tigkeit:

Das Risiko fehlerhafter Eingaben oder feh­len­der Dokumente wird durch die Nutzung stan­dardisierter und digitaler Formate mini­miert. Gleichzeitig wird durch den Ver­zicht auf Papier und eine physische Archi­vie­rung ein nach­haltiger Bei­trag zum Umweltschutz ge­leis­tet. Sie re­du­zie­ren Ihren Papier­ver­brauch und ver­rin­gern die Ab­hän­gig­keit von res­sour­cen­inten­siven Prozessen, was sich posi­tiv auf Ihre ökologische Bilanz auswirkt.

Weniger Fehler, mehr Sicherheit:

E-Rechnungen gewährleisten durch ihre strukturierte und maschi­nen­les­bare Form eine hohe Daten­qua­lität. Infor­ma­tionen werden auto­matisch ausgelesen und weiter­ver­arbei­tet, wodurch Fehler, die bei manuellen Tätig­keiten häufig auf­treten, nahezu aus­ge­schlos­sen wer­den. Zudem erfüllen E-Rechnungen alle re­le­van­ten gesetzlichen An­for­derun­gen, da sie auf stan­dar­disier­ten For­ma­ten basieren, die speziell für die Ein­hal­tung steuer­recht­licher Vorgaben ent­wick­elt wurden. Unter­neh­men profi­tie­ren da­durch von einer rechts­sicheren Doku­men­tation und sind besser auf Prü­fun­gen durch Steuer­behörden vor­be­rei­tet.

Herausforderungen bei der Umsetzung der Pflicht zur E‑Rechnung

Informations­defi­zite

Viele Unternehmen sind un­si­cher, was die Pflicht zur E‑Rech­nung im Detail bedeutet. Oft fehlt es an Wissen darüber, welche tech­ni­schen Standards erfüllt werden müssen, wie be­stehende Prozesse angepasst werden sollten und welche Tools oder Software­lösun­gen ge­eig­net sind. Ein weiterer Punkt ist die unzu­reichende Kennt­nis der Fristen und Aus­nah­me­rege­lun­gen, was dazu führen kann, dass Unternehmen wichtige Schritte zu spät einleiten.

Technische und orga­ni­sa­to­ri­sche Anfor­de­run­gen

Die Einführung der E‑Rechnung verlangt Investitionen in neue Technologien und die Anpassung interner Abläufe. Tech­nisch müs­sen Unternehmen sicher­stel­len, dass ihre Buchhaltungssysteme kom­patibel mit den stan­dar­di­sierten Formaten wie XRech­nung oder ZUGFeRD sind. Das erfordert mög­licher­weise die Einführung neuer Software­lösun­gen oder die Anpassung be­ste­hender Systeme.

Risiken bei Nicht­ein­hal­tung

Unternehmen, die nicht recht­zeitig um­stellen, könnten mit Bußgeldern oder anderen recht­lichen Kon­se­quenzen kon­fron­tiert werden. Da­rüber hinaus besteht das Risiko, dass Ge­schäfts­part­ner, die auf elek­tro­nische Rech­nungen angewiesen sind, die Zusammenarbeit ein­stel­len.

Lösungen für Unternehmen im Umgang mit der E‑Rechnung

Die Umstellung auf die E-Rechnung 2025 erfordert den Einsatz spezialisierter Tools und Softwarelösungen, die Unternehmen beim Empfang und bei der Archivierung von Rechnungen unter­stützen. Solche E-Rechnung-Softwares gewährleisten die Einhaltung gesetz­licher Vorgaben und ver­bessern gleichzeitig die Effizienz der Rech­nungs­bear­bei­tung. Zu den zentralen Funktionen einer solchen Software gehören:

Empfang und Verarbeitung von (E-)Rechnungen verschiedener Formate:
Bearbeitung von Rechnungen in verschiedenen Formaten wie XRechnung, ZUGFeRD, PDF oder sogar gescannten Papierbelegen.

Prüfung auf Anforderungen aus dem UStG:
Überprüfung der formalen und gesetzlichen Anforderungen (u. a. aus dem UStG) von Rechnungen, um Fehler zu vermeiden.

Auslesen von XML-Dateien:
Automatisiertes Auslesen der E-Rechnungen im XML-Format und Darstellung als verständliches Belegbild. Dies dient der Verständlichkeit und unterstützt die spätere, fachliche Prüfung der Rechnung.

Integration mit Buchhaltungssoftware:
Nahtlose Übergabe von Rechnungsdaten an bestehende Buchhaltungssysteme für eine optimale Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Buchhaltungsbüros.

Archivierung:

Revisionssichere und GoBD-konforme Speicherung von Rechnungsdokumenten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Agenda InvoiceHub erfüllt all diese Funktionen in einer einzigen Software.

Warum die Pflicht zur E-Rechnung auch eine Chance für Unternehmen ist

Vereinfacht gesagt: Ab 2025 müssen Sie im inländischen B2B-Verkehr bereit sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu ver­ar­bei­ten. Die vollumfängliche Pflicht für den Versand von E-Rechnungen staffelt sich und gilt ohne Ausnahme erst ab 2028.

Die Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung bedeutet für Unternehmen aber weit mehr als die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Sie ist eine Gelegenheit, bestehende Prozesse zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Darüber hinaus erhöht die Verpflichtung zur E-Rechnung die Genauigkeit und Verlässlichkeit von Daten. Auch die Nachhaltigkeit profitiert: Der Verzicht auf Papier trägt zu einer umweltfreundlicheren Arbeitsweise bei.

Die Digitalisierung ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in einer zu­neh­mend globalisierten und technologiegetriebenen Wirtschaft. Mit der Umstellung auf E-Rechnungen gehen Unter­nehmen einen wichtigen Schritt in Richtung digitaler Transformation. Sie schaffen die Voraus­setzungen für schnellere, effizientere und flexiblere Abläufe, die in einem dynamischen Marktumfeld un­ver­zichtbar sind. Software­lösungen wie der Agenda InvoiceHub unterstützen Sie genau bei diesem Prozess.