(E-)Rech­nun­gen im Griff haben

Die einfache Lösung für Betriebe mit externer Buchhaltung

  • Rechnungen einfach annehmen, prü­fen und frei­geben
  • Speicherung in einem GoBD-kon­for­men Beleg-Archiv
  • Belege automatisiert an DATEV-Berater übermitteln
  • Rechnungen einfach annehmen, prü­fen und frei­geben
  • Speicherung in einem GoBD-kon­for­men Beleg-Archiv
  • Belege automatisiert an DATEV-Berater übermitteln
E-Rechnung-ready Emblem
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Agenda InvoiceHub

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E‑Rechnungs­pflicht seit dem 1. Januar 2025 zu 100 Prozent erfüllen.

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Kein Risiko! InvoiceHub Free be­liebig lang kosten­frei nutzen.

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Cloud-Lösung, keine feste Installation er­for­der­lich.

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Besonders einfache Lösung gerade für kleine Betriebe.

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Höchste Sicherheit dank euro­pä­­ischem Rech­en­zen­trum.

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Rechnungen einfach empfangen

Rechnungen leiten Sie per E‑Mail an Ihr InvoiceHub-Post­fach weiter. Das funk­tio­niert für E‑Rechnungen wie ZUGFeRD oder XRechnung genauso wie für die Formate PDF, JPG/JPEG, PNG, TIFF, WEBP oder BMP.
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Formelle Fehler sofort entdecken

E-Rechnungen werden auto­ma­tisch einer formalen Prüfung unter­zogen. Sie sehen sofort, ob eine Rechnung die An­for­de­run­gen aus dem UStG erfüllt oder welchen Fehler die Rech­nung aufweist.
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Rechnungen schnell überprüfen

Von jeder Rechnung sehen Sie das Belegbild. Bei E‑Rech­nun­gen erzeugt der InvoiceHub aus der XML-Datei einen über­sicht­lichen Sichtbeleg. So können Sie jede Rechnung leicht prüfen.
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Per Klick zum Steu­er­berater senden

Nach ihrer Prüfung geben Sie die Rechnung direkt im InvoiceHub frei. Der Rech­nungs-Beleg wird dann per Schnittstelle automatisch an Ihren Agenda- oder DATEV-Steuerberater zum Verbuchen übergeben.
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Rechnungen GoBD-konform auf­be­wah­ren

Der InvoiceHub erfüllt sämt­li­che Vorgaben der GoBD für die Archivierung elek­tro­nischer Be­lege. So können Sie Betriebs­prü­­­fun­gen und Nachfragen seitens der Finanz­be­hör­den ge­lassen ent­ge­gen­sehen.
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Rechnungseingang individuell gestalten

Erstellen Sie so viele InvoiceHub-Post­fächer, wie Sie wollen. Das ermöglicht Ihnen die Trennung nach Belegart (Eingangs-, Aus­gangs­rech­nun­gen, Quit­tun­gen) oder unter­schied­li­chen Filialen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich E-Rechnungen annehmen?

Ja, seit dem 01. Januar 2025 ist der Empfang elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) für B2B-Geschäfte verpflichtend.

Welche E-Rechnungsformate gibt es?

Die Formate XRechnung und ZUGFeRD entsprechen der Europäischen Norm EN 16931. Eine XRechnung ist ein strukturierter XML-Datensatz, der maschinell ausgelesen werden kann, für Menschen hingegen kaum lesbar ist. Das Format ZUGFeRD ist eine PDF-Datei mit integrierter XML-Datei und damit sowohl für Mensch als auch Maschine lesbar.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein, eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Nach der europäischen Norm EN 16931 muss eine E-Rechnung immer ein strukturiertes, elektronisches Format haben. Das ist zum Beispiel bei ZUGFeRD- und XRechnungen der Fall.

Wie wechsle ich auf eine höhere InvoiceHub-Version?

Es gibt drei InvoiceHub-Versionen: InvoiceHub Free, InvoiceHub und InvoiceHub L. In Ihrem Agenda-Kundenbereich können Sie jederzeit auf eine höhere InvoiceHub-Version upgraden.

Kann ich weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen annehmen?

Ja, bis Ende 2027 ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Papier-Rechnungen scannen Sie einfach ein und leiten die Datei per E-Mail an Ihren InvoiceHub weiter. Auch PDF-Rechnungen können Sie per E-Mail direkt an Ihren InvoiceHub senden.

Kann ich E-Rechnungen ausdrucken?

Nein. Nur die digitale Datei gilt als Original und sollte deswegen nicht ausgedruckt werden.

Wie kommen meine Belege zum Verbuchen zu meinem Steuerberater oder Buchhalter?

Nutzt Ihr Berater Agenda oder DATEV, können Sie als InvoiceHub-Nutzer Ihre freigegebenen Belege per Schnittstelle direkt aus dem InvoiceHub heraus übermitteln. Für Agenda-Anwender erfolgt die Anbindung ans Agenda Unternehmens-Portal. Ihren DATEV-Berater binden Sie über den Datenservice DATEV Belegbilderservice Rechnungswesen problemlos an. Die Belege werden dann direkt an DATEV Unternehmen online übermittelt.

Wie müssen E-Rechnungen archiviert werden?

Auch für die Archivierung von E‑Rech­nun­gen gelten die GoBD. Eine E‑Rech­nung muss elektronisch archiviert und genauso lange aufbewahrt wer­den wie Papierrechnungen (10 Jah­re). Es reicht nicht, eine aus­ge­druck­te E-Rechnung aufzubewahren. Mit dem InvoiceHub verfügen Sie über ein ei­ge­nes GoBD-konformes Belegarchiv, un­ab­hän­gig von Ihrem Steuerberater oder Buchhalter.

Kann ich mit dem InvoiceHub auch mit meinem DATEV-Steuerberater zusammenarbeiten?

Ja, der Agenda InvoiceHub lässt sich über die Schnittstelle DATEV Belegbilderservice Rechnungswesen problemlos an das DATEV-System Ihres Steuerberaters anbinden. Jeder Beleg wird nach Ihrer Freigabe im InvoiceHub direkt an DATEV Unternehmen online gesendet.

E‑Rechnungen an­neh­men in Sekunden

Mit Agenda InvoiceHub er­ledi­gen Sie die E‑Rech­nungs­pflicht mit nur einem Klick − einfach, sicher und kostenfrei!